Fort­bil­dun­gen  /   Son­der­se­mi­na­re

“Im Grei­fen Sich Begrei­fen” — Eine Ein­füh­rung In Die Arbeit Am Ton­feld In Der Kunsttherapie

Ange­li­ka Tho­mas-Roper /   16.07. — 18.07.2027   /  IKT

Kurz­be­schrei­bung

Da steht ein Kas­ten – das Ton­feld – ein Kas­ten gefüllt mit Ton­er­de. Die­ses Ton­feld kann von den Hän­den wahr­ge­nom­men, ertas­tet, erfah­ren wer­den. Der Ton lädt ein zum schöp­fe­ri­schen Erpro­ben, er for­dert gera­de­zu auf, hin­ein­zu­grei­fen. Durch die „Arbeit am Ton­feld“ erle­ben Sie haut­nah: Wenn ich berüh­re – bin ich berührt. Wenn ich bewe­ge – bin ich bewegt.

Das Ton­feld steht für uns selbst oder für ein Gegen­über, mit dem wir, geprägt durch unse­re indi­vi­du­el­le Geschich­te, in Bezie­hung tre­ten. Unse­re See­le wird berührt durch die Bewe­gun­gen der Hän­de im Ton­feld. Unser inne­res Bewegt­sein fließt in die Bewe­gun­gen der Hän­de – der wei­che Ton lädt ein zum Wahr­neh­men, Berüh­ren, Ertas­ten, Formen.

Alte, ein­ge­fah­re­ne Lebens-Über­le­bens­mus­ter wer­den sicht­bar, kön­nen im Grei­fen, im Zugrei­fen, im sich Aus­ein­an­der­set­zen mit dem wun­der­ba­ren Mate­ri­al „Ton“ be-grif­fen, ver­än­dert, wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

Unse­re Ur-Ängs­te, Trau­ma­ta, aber auch unse­re Fähig­kei­ten, unse­re Poten­tia­le, wer­den im Ton­feld sicht­bar und wer­den so auch greifbar.

Mit der „Arbeit am Ton­feld“ erle­ben Sie ganz­heit­lich Ihre schöp­fe­ri­schen Gestal­tungs- und Ver­wand­lungs­mög­lich­kei­ten und ent­de­cken neue Mög­lich­kei­ten, ihr Leben in die eige­nen Hän­de zu nehmen.

„Man muss noch Cha­os in sich haben, um einen tan­zen­den Stern gebä­ren zu kön­nen“ Nietz­sche, aus: „Also sprach Zara­thus­tra“. So möch­te ich Sie ein­la­den, die­sen neu­en Stern für sich zu ent­de­cken, für ande­re Men­schen ent­deck­bar zu machen.

Nach einer kur­zen Ein­füh­rung in die theo­re­ti­schen Grund­la­gen der „Arbeit am Ton­feld“, die von Heinz Deu­ser in den sieb­zi­ger Jah­ren ent­wi­ckelt wur­de, wird mein Haupt­an­lie­gen in die­sem Semi­nar sein Ihnen die­se wun­der­ba­re Metho­de in leben­di­gen Selbst­er­fah­rungs­mo­men­ten nahe zu bringen.

Immer wie­der erle­be ich, wie Spra­che die­se Metho­de kaum erklä­ren kann – aber wie berüh­rend es ist, die­sen schöp­fe­ri­schen Pro­zess sel­ber erle­ben zu dürfen.

Des­halb lade ich Sie ein, sel­ber neu­gie­rig zu erle­ben, zu spü­ren und in vie­len beglei­ten­den Bei­spie­len per Video zu sehen, wie sich die Spra­che der Hän­de im Ton­feld ausdrückt.

Ter­mi­ne und Seminarzeiten

Ter­min:
16.07. bis 18.07.2027

 

Ver­län­ger­tes Semi­nar, Zeiten: 

Frei­tag 18.00 — 21.30 Uhr
Sams­tag 09.00 — 18.30 Uhr
Sonn­tag 09.00 — 15.00 Uhr

Unterichts­ein­hei­ten

21

Kos­ten

Kos­ten:
Regu­lär 340 Euro

Ermä­ßigt (für Teilnehmer*innen des BA): 320 Euro

Ver­an­stal­tungs­ort

IKT Insti­tut für Kunst und The­ra­pie
Kraillin­ger Stra­ße 12
82131 Stock­dorf

Dozen­tin

Ange­li­ka Thomas-Roper

 

Anmel­dung

Ganz ein­fach online anmel­den. Sie­he But­ton unten.

Rück­tritts­be­din­gun­gen

Rück­tritts­be­din­gun­gen für ein­zel­ne Semi­na­re und Akademien

Bei einem Rück­tritt bis zu 4 Wochen vor Semi­nar­be­ginn fällt eine Bear­bei­tungs­ge­bühr 
in Höhe von 50 € an. Spä­ter ist ein Rück­tritt nur mög­lich, soll­te recht­zei­tig ein Ersatz von der War­te­lis­te für die Teil­nah­me am Semi­nar gefun­den wer­den. In die­sem Fal­le bleibt die Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 50€ auf­recht. Soll­te kein Ersatz von der War­te­lis­te für das Semi­nar gefun­den wer­den, ist bei Stor­nie­rung ab 4 Wochen vor Semi­nar­be­ginn der gesam­te Semi­nar­be­trag zu bezahlen.

Rück­tritts­be­din­gun­gen für gesam­te Semi­nar-Rei­hen, Coa­ching, TJ, Trauma

Bei einem Rück­tritt bis zu 4 Wochen vor Beginn der Fort­bil­dungs­rei­he ist eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 150 EUR zu leis­ten. 
Ein spä­te­rer Rück­tritt ist nur in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich. 
Bei einer Stor­nie­rung zwi­schen vier und einer Woche vor Beginn der Ver­an­stal­tungs­rei­he fal­len 40% der gesam­ten Kurs­ge­büh­ren an.
Bei Stor­nie­rung ab einer Woche vor dem ers­ten Modul fal­len 80% der gesam­ten Kurs­ge­büh­ren an. 
Bleibt die/der TN Ver­an­stal­tun­gen fern, hat sie/er den­noch das hier­für fest­ge­setz­te Ent­gelt zu entrichten.